Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu vielen Leistungen: vom Entlastungsbetrag über Pflegegeld bis zu Hilfsmitteln. Der Antrag ist einfacher als gedacht – entscheidend ist eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung.
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann formlos gestellt werden – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Die Kasse schickt Ihnen dann das Antragsformular. Wichtig: Die Leistungen beginnen ab dem Monat der Antragstellung. Jeder Tag Abwarten kann also Geld kosten.
2. Pflegetagebuch führen
Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig ist und wie lange es dauert: Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Arzttermine, nächtliche Unruhe, Orientierung. Ein Pflegetagebuch macht den tatsächlichen Hilfebedarf sichtbar – auch an „guten Tagen“.
3. Begutachtung vorbereiten
Legen Sie für den Termin bereit:
- Arztberichte, Entlassungsbriefe und Diagnosen
- aktuellen Medikamentenplan
- vorhandene Hilfsmittel (Rollator, Toilettenstuhl, Hörgerät …)
- Ihr Pflegetagebuch
- Kontaktdaten von Hausarzt und ggf. Pflegedienst
4. Der Termin mit dem Medizinischen Dienst
Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten: Medicproof) besucht Sie zu Hause. Bewertet wird, wie selbstständig Sie in sechs Lebensbereichen sind:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad:
| Punkte | Pflegegrad |
|---|---|
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
Tipp von Greta: Beschönigen Sie nichts. Viele ältere Menschen sagen beim Termin „Das schaffe ich schon“ – obwohl es im Alltag nicht klappt. Schildern Sie einen typischen, ehrlichen Tag. Eine Begleitperson hilft dabei enorm.
5. Bescheid prüfen – und ggf. Widerspruch einlegen
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Ist der Pflegegrad aus Ihrer Sicht zu niedrig, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie dafür das Gutachten an und vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch.
Wir helfen beim Antrag
Als examinierte Pflegefachkraft unterstützt Greta Pepkolaj Familien in Düsseldorf beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und auf Wunsch auch beim Termin selbst. Mehr dazu: Hilfe bei Anträgen & Behörden.
Stand: November 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
