Ratgeber für Angehörige

Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zum Bescheid: So läuft der Antrag – und so bereiten Sie die Begutachtung vor.

von Greta Pepkolaj, examinierte Pflegefachkraft Stand: 3. November 2026 7 Min. Lesezeit

Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu vielen Leistungen: vom Entlastungsbetrag über Pflegegeld bis zu Hilfsmitteln. Der Antrag ist einfacher als gedacht – entscheidend ist eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung.

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann formlos gestellt werden – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Die Kasse schickt Ihnen dann das Antragsformular. Wichtig: Die Leistungen beginnen ab dem Monat der Antragstellung. Jeder Tag Abwarten kann also Geld kosten.

2. Pflegetagebuch führen

Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig ist und wie lange es dauert: Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Arzttermine, nächtliche Unruhe, Orientierung. Ein Pflegetagebuch macht den tatsächlichen Hilfebedarf sichtbar – auch an „guten Tagen“.

3. Begutachtung vorbereiten

Legen Sie für den Termin bereit:

  • Arztberichte, Entlassungsbriefe und Diagnosen
  • aktuellen Medikamentenplan
  • vorhandene Hilfsmittel (Rollator, Toilettenstuhl, Hörgerät …)
  • Ihr Pflegetagebuch
  • Kontaktdaten von Hausarzt und ggf. Pflegedienst

4. Der Termin mit dem Medizinischen Dienst

Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten: Medicproof) besucht Sie zu Hause. Bewertet wird, wie selbstständig Sie in sechs Lebensbereichen sind:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad:

PunktePflegegrad
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

Tipp von Greta: Beschönigen Sie nichts. Viele ältere Menschen sagen beim Termin „Das schaffe ich schon“ – obwohl es im Alltag nicht klappt. Schildern Sie einen typischen, ehrlichen Tag. Eine Begleitperson hilft dabei enorm.

5. Bescheid prüfen – und ggf. Widerspruch einlegen

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Ist der Pflegegrad aus Ihrer Sicht zu niedrig, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie dafür das Gutachten an und vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch.

Wir helfen beim Antrag

Als examinierte Pflegefachkraft unterstützt Greta Pepkolaj Familien in Düsseldorf beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und auf Wunsch auch beim Termin selbst. Mehr dazu: Hilfe bei Anträgen & Behörden.

Stand: November 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann bekomme ich Leistungen, wenn der Pflegegrad anerkannt wird?

Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Deshalb lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen – auch formlos per Telefon.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In dringenden Fällen, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt, gelten kürzere Fristen.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie dafür das Gutachten an und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen berücksichtigt wurden.

Darf jemand bei der Begutachtung dabei sein?

Ja, und das ist sehr empfehlenswert. Angehörige oder eine Pflegefachkraft können ergänzen, was im Alltag schwerfällt – viele Betroffene stellen sich beim Termin besser dar, als es tatsächlich ist.

Greta Pepkolaj (KI-generiertes Bild)KI

Über die Autorin

Greta Pepkolaj

Examinierte Pflegefachkraft und Inhaberin von PHC RheinCare in Düsseldorf. Sie berät Familien zu Pflegegrad, Pflegegeld und Entlastungsleistungen.

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