PHC RheinCarePflegeberatung Greta Pepkolaj
Examinierte Pflegefachkraft · IK 590528520

✓ Kostenlos – die Pflegekasse zahlt
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI in Düsseldorf
Sie beziehen Pflegegeld? Dann ist der regelmäßige Beratungsbesuch Pflicht. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie fachkundig und kümmern uns um den Nachweis für Ihre Pflegekasse.
- Kostenlos ab Pflegegrad 1
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
- Persönliche Beratung
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3?
Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und dafür Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. So steht es in § 37 Absatz 3 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Der Besuch soll sicherstellen, dass die Pflege gut läuft – und pflegende Angehörige Unterstützung bekommen.
Für Sie ist der Besuch vor allem eine Chance: Eine examinierte Pflegefachkraft schaut sich die Situation an, beantwortet Fragen und zeigt Ihnen Leistungen, die Ihnen zustehen, aber vielleicht noch nicht genutzt werden.
Wie oft ist der Beratungsbesuch nötig?
| Pflegegrad | Rhythmus | Bei reinem Pflegegeld |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | halbjährlich | freiwillig |
| Pflegegrad 2 und 3 | halbjährlich | Pflicht bei Pflegegeld |
| Pflegegrad 4 und 5 | vierteljährlich | Pflicht bei Pflegegeld |
Wichtig: Ohne Nachweis kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
So läuft der Beratungsbesuch ab
Termin vereinbaren
Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir finden einen Termin, der Ihnen und Ihren Angehörigen passt.
Besuch bei Ihnen zu Hause
Greta Pepkolaj kommt zu Ihnen, macht sich ein Bild von der Pflegesituation und beantwortet Ihre Fragen.
Tipps & Entlastung
Sie erhalten konkrete Hinweise zu Pflege, Hilfsmitteln und Leistungen, die Ihnen noch zustehen.
Nachweis an die Pflegekasse
Mit Ihrer Einwilligung senden wir den Nachweis an Ihre Pflegekasse. Ihr Pflegegeld läuft weiter.
Worüber wir beim Besuch sprechen
Jeder Beratungsbesuch ist so individuell wie Ihre Pflegesituation. Häufige Themen sind:
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch in Düsseldorf
Wer muss einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI machen?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen – also ohne ambulanten Pflegedienst – sind zum regelmäßigen Beratungsbesuch verpflichtet. Bei Pflegegrad 1 und beim Bezug von Pflegesachleistungen ist der Besuch freiwillig möglich.
Was kostet der Beratungsbesuch?
Für Sie nichts. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse bzw. bei Privatversicherten die private Pflegeversicherung. Wir rechnen direkt ab.
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch nicht mache?
Wird der Pflichtbesuch nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Wir erinnern Sie gern rechtzeitig an den nächsten Termin.
Wie lange dauert ein Beratungsbesuch?
In der Regel zwischen 30 und 60 Minuten – je nachdem, wie viele Fragen Sie haben. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.
Dürfen Angehörige beim Beratungsbesuch dabei sein?
Ja, sehr gern. Gerade pflegende Angehörige profitieren von der Beratung. Sie können gemeinsam Fragen stellen und Lösungen besprechen.
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