Der Entlastungsbetrag ist eine der am häufigsten verschenkten Leistungen der Pflegeversicherung. Viele Familien wissen gar nicht, dass er ihnen zusteht – oder nicht, wofür sie ihn einsetzen dürfen. Dabei geht es um 131 € jeden Monat, also über 1.500 € im Jahr.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist in § 45b SGB XI geregelt. Er soll pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu gestalten. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er 131 € pro Monat.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben – also nicht vollstationär im Pflegeheim. Einen gesonderten Antrag auf den Entlastungsbetrag brauchen Sie in der Regel nicht: Er steht Ihnen mit dem Pflegegrad automatisch zu.
Noch kein Pflegegrad? Dann lohnt sich der Antrag oft schon für den Entlastungsbetrag. Wie das geht, lesen Sie in unserer Anleitung zum Pflegegrad-Antrag.
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Betrag ist zweckgebunden. Sie können ihn unter anderem einsetzen für:
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe oder Begleitung zu Arztterminen
- Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege (Eigenanteile)
- Leistungen ambulanter Pflegedienste – bei Pflegegrad 2 bis 5 allerdings nicht für die Körperpflege
Wichtig: Der Anbieter muss in Nordrhein-Westfalen nach Landesrecht anerkannt sein. PHC RheinCare ist ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §§ 45a und 45b SGB XI.
So kommt das Geld beim Anbieter an
Es gibt zwei Wege:
- Direktabrechnung (am einfachsten): Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, und wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
- Kostenerstattung: Sie bezahlen die Rechnung selbst, reichen sie bei der Pflegekasse ein und bekommen das Geld zurück.
Ansparen – und wann das Geld verfällt
Nutzen Sie den Betrag in einem Monat nicht, verfällt er nicht sofort. Die Beträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an. Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen. Danach ist es verloren.
| Beispiel | Betrag |
|---|---|
| Anspruch pro Monat | 131 € |
| Anspruch pro Jahr | 1.572 € |
| Nicht genutzt von Januar bis Juni | 786 € angespart – nutzbar bis 30.06. des Folgejahres |
Tipp von Greta: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel Guthaben Sie aktuell haben. Oft sind noch Beträge aus dem Vorjahr offen, die bald verfallen.
Sie möchten Ihren Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung in Düsseldorf nutzen? Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und kümmern uns um die Abrechnung.
Stand: November 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Pflegekasse.
