Ratgeber für Angehörige

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat richtig nutzen

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen jeden Monat 131 € zu. So holen Sie das Geld ab – und lassen nichts verfallen.

von Greta Pepkolaj, examinierte Pflegefachkraft Stand: 3. November 2026 6 Min. Lesezeit

Der Entlastungsbetrag ist eine der am häufigsten verschenkten Leistungen der Pflegeversicherung. Viele Familien wissen gar nicht, dass er ihnen zusteht – oder nicht, wofür sie ihn einsetzen dürfen. Dabei geht es um 131 € jeden Monat, also über 1.500 € im Jahr.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist in § 45b SGB XI geregelt. Er soll pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu gestalten. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er 131 € pro Monat.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben – also nicht vollstationär im Pflegeheim. Einen gesonderten Antrag auf den Entlastungsbetrag brauchen Sie in der Regel nicht: Er steht Ihnen mit dem Pflegegrad automatisch zu.

Noch kein Pflegegrad? Dann lohnt sich der Antrag oft schon für den Entlastungsbetrag. Wie das geht, lesen Sie in unserer Anleitung zum Pflegegrad-Antrag.

Wofür darf ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Der Betrag ist zweckgebunden. Sie können ihn unter anderem einsetzen für:

Wichtig: Der Anbieter muss in Nordrhein-Westfalen nach Landesrecht anerkannt sein. PHC RheinCare ist ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §§ 45a und 45b SGB XI.

So kommt das Geld beim Anbieter an

Es gibt zwei Wege:

  1. Direktabrechnung (am einfachsten): Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, und wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
  2. Kostenerstattung: Sie bezahlen die Rechnung selbst, reichen sie bei der Pflegekasse ein und bekommen das Geld zurück.

Ansparen – und wann das Geld verfällt

Nutzen Sie den Betrag in einem Monat nicht, verfällt er nicht sofort. Die Beträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an. Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen. Danach ist es verloren.

BeispielBetrag
Anspruch pro Monat131 €
Anspruch pro Jahr1.572 €
Nicht genutzt von Januar bis Juni786 € angespart – nutzbar bis 30.06. des Folgejahres

Tipp von Greta: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel Guthaben Sie aktuell haben. Oft sind noch Beträge aus dem Vorjahr offen, die bald verfallen.

Sie möchten Ihren Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung in Düsseldorf nutzen? Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und kümmern uns um die Abrechnung.

Stand: November 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Entlastungsbetrag schon ab Pflegegrad 1?

Ja. Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf 131 € im Monat. Bei Pflegegrad 1 ist er sogar eine der wichtigsten Leistungen überhaupt.

Wird mir der Entlastungsbetrag einfach überwiesen?

Nein. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden. Sie nutzen ihn für anerkannte Leistungen – etwa eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Entweder rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, oder Sie reichen die Rechnung ein und bekommen das Geld erstattet.

Was passiert mit Geld, das ich nicht ausgebe?

Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Laufe des Jahres an. Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt es.

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich den Entlastungsbetrag nutze?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine eigene Leistung. Ihr Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten.

Greta Pepkolaj (KI-generiertes Bild)KI

Über die Autorin

Greta Pepkolaj

Examinierte Pflegefachkraft und Inhaberin von PHC RheinCare in Düsseldorf. Sie berät Familien zu Pflegegrad, Pflegegeld und Entlastungsleistungen.

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