Ratgeber für Angehörige

Haushaltshilfe von der Krankenkasse – auch ohne Pflegegrad

Nach einer OP oder einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen – auch ohne Pflegegrad.

von Greta Pepkolaj, examinierte Pflegefachkraft Stand: 3. November 2026 5 Min. Lesezeit

Nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer schweren Erkrankung ist der Haushalt plötzlich nicht mehr zu schaffen. Viele wissen nicht: Die Krankenkasse kann in solchen Fällen eine Haushaltshilfe bezahlen – geregelt in § 38 SGB V.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können, zum Beispiel:

  • während oder nach einem Krankenhausaufenthalt
  • nach einer ambulanten Operation
  • bei einer schweren oder akut verschlimmerten Krankheit
  • während einer Kur oder Reha

Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

  1. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die Notwendigkeit bescheinigen – bei Entlassung aus dem Krankenhaus hilft oft auch der Sozialdienst der Klinik.
  2. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse – am besten bevor die Hilfe beginnt.
  3. Nach der Bewilligung kann die Haushaltshilfe starten. Wir stimmen die Einsätze mit Ihnen ab.

Was übernimmt die Haushaltshilfe?

Alles, was für die Weiterführung des Haushalts nötig ist: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung der Wohnung und – wenn Kinder im Haushalt leben – deren Betreuung. Pflegerische Leistungen wie Körperpflege gehören nicht dazu.

Dauer und Zuzahlung

SituationRegel
Ohne Kind im Haushaltin der Regel bis zu 4 Wochen
Mit Kind unter 12 Jahrenauch längere Dauer möglich
Zuzahlung (Erwachsene)10 % pro Tag, mindestens 5 €, höchstens 10 €

Gut zu wissen: Haben Sie bereits Pflegegrad 2 bis 5, laufen Hilfen im Haushalt meist über die Pflegeversicherung – etwa über den Entlastungsbetrag. Wir beraten Sie gern, welcher Weg in Ihrem Fall passt.

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Stand: November 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Krankenkasse.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Haushaltshilfe der Krankenkasse einen Pflegegrad?

Nein. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse und setzt keinen Pflegegrad voraus. Liegt bereits Pflegegrad 2 bis 5 vor, gehen in der Regel die Leistungen der Pflegeversicherung vor.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Erwachsene zahlen in der Regel 10 Prozent der Kosten pro Tag, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Wie lange zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe?

Ohne Kind im Haushalt meist bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, ist eine längere Dauer möglich. Manche Krankenkassen zahlen über ihre Satzung zusätzliche Leistungen.

Greta Pepkolaj (KI-generiertes Bild)KI

Über die Autorin

Greta Pepkolaj

Examinierte Pflegefachkraft und Inhaberin von PHC RheinCare in Düsseldorf. Sie berät Familien zu Pflegegrad, Pflegegeld und Entlastungsleistungen.

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